Verordnung auf Grünem Rezept


Viele Krankenkassen erstatten Anteil
Verordnung auf Grünem Rezept
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Die Ärzt*in kann rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnen.

Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind, werden von Ärzt*innen auf dem Grünen Rezept verordnet. Die Kosten trägt jedoch oft die Verbraucher*in. Unter bestimmten Bedinungen übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Kosten.

Grünes Rezept hat viele Vorteile

Fast die Hälfte aller Arzneimittel in Apotheken kaufen Kund*innnen ohne Rezept. Viele davon wurden jedoch auf einem Grünen Rezept zuvor von der Ärzt*in verordnet. Laut Apotheker Stefan Fink hat das Grüne Rezept viele Vorteile: „Einerseits ist das Grüne Rezept eine Empfehlung des Arztes und eine Merkhilfe für den Patienten. Andererseits kann es eine Kostenerstattung bei der Krankenkasse auslösen und als Belastungsnachweis in der Einkommensteuererklärung dienen.“

Informationen bei der Krankenkasse einholen

Viele Krankenkassen erstatten pflanzliche, homöopathische und anthroposophische Arzneimittel. Schwangere erhalten noch Arzneimittel mit Eisen, Magnesium und Folsäure. Allerdings hat jede Krankenkasse eigene Regeln für die Erstattung der Kosten. Funke weiß: "Oft gibt es eine Obergrenze von beispielsweise 100 Euro pro Jahr oder vom Versicherten wird ein Eigenanteil als Zuzahlung erwartet“. Verbraucher*innen informieren sich deshalb am besten vorher bei ihrer Krankenkasse über die Erstattung. 

Quelle: Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

 WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM BUNDESWEITEN APOTHEKEN-PROTESTTAG
Darum bleibt auch unsere Apotheke am 22.11.2023 geschlossen – aus Protest
Liebe Patientin, lieber Patient,
üblicherweise sind Sie es, die zu uns kommen, um schnelle und professionelle Hilfe zu bekommen.
Heute sind wir es, die sich mit einem Anliegen an Sie wenden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass
unsere Apotheke am Mittwoch, den22. November 2023, geschlossen bleibt. Aus Protest.
 

 

Wir empfehlen Ihnen, Ihre Medikamente vorausschauend an anderen Tagen zu besorgen
und Fragen an das Apothekenteam möglichst vor oder nach dem Protesttag zu klären.
Die Notversorgung ist an diesem Tag durch Notdienstapotheken gewährleistet. (Diese finden
Sie hier: www.aponet.de → Notdienstsuche)

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